Die allgemeinen ITW-Geschäftsbedingungen
 

1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser AGB ist der Verkauf von Hard- und Software.

2 Geltung der Bedingungen

2.1 Die Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2.2 Abweichungen von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.


3 Angebot und Bestellung

Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Ein Auftrag wird erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Firma ITW Informationstechnik Wittke wirksam.


4 Vertragsabschluss

4.1 In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich

4.2 Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers oder mit Beginn der Vertragsausführung durch den Verkäufer zustande.

4.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.

4.4 Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Technische Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebotsunterlagen sind zulässig, soweit sie nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.

5 Kaufverträge

Die Verträge zwischen Käufer und Verkäufer sind Kaufverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen.

6 Preise, Konditionen und Preisänderungen

6.1 Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen MwSt. zuzüglich Versandkosten. Es gilt ausschließlich unsere aktuelle Preisliste. Wir behalten uns Preisänderungen und Irrtümer vor. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse. Die Auslieferung des Produkts erfolgt erst, nachdem wir über den Betrag verfügen können.

6.2 Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als drei Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.

7 Lieferungen und Lieferfristen

7.1 Alle von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart.

7.2 Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Verfügbarkeit über die gestellte Rechnung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

8 Versand und Gefahrenübergang

8.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch der Käufer verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

8.2 Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz unseres Unternehmens. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

9 Gewährleistung und Haftung

9.1 Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsgebieten auszuschließen. Gegenstand dieser Gewährleistung ist jedoch ein Programm, das im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.

9.2 Die Firma ITW Informationstechnik Wittke gewährleistet, dass der Programmträger bei der Übergabe an den Erwerber keine Material- und Herstellungsfehler hat.

9.3 Die Firma ITW Informationstechnik Wittke garantiert Viren- und Fehlerfreiheit in dem im Software-Bereich möglichen und üblichen Rahmen.

9.4 Für nachweislich fehlerhafte Lieferung wird bei angemessener Frist nachgebessert oder kostenlos Ersatz geleistet. Schlägt die Nachbesserung oder Nachlieferung fehl, kann der Käufer nach Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Schadensansprüche insbesondere Mangel-Folgeschäden sind ausgeschlossen. Beschädigungen auf dem Transportweg sind dem Transportunternehmen unverzüglich anzuzeigen. Geringe Abweichungen der Ware berechtigen nicht zur Beanstandung. Andere Gewährleistungsansprüche sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9.5 Bei Softwarelieferungen gelten darüber hinaus die den Datenträgern beiliegenden Bedingungen.

9.6 Der Käufer verpflichtet sich , die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Sachmängel innerhalb von 14 Tagen dem Verkäufer gegenüber schriftlich anzuzeigen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung des Verkäufers bereitzuhalten. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige besteht keine Gewährleistungspflicht des Verkäufers, es sei denn, der Sachmangel war bei Untersuchung der gelieferten Ware und innerhalb der Frist nicht erkennbar.

9.7 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus der Benutzung eines Programms entstanden sind, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzlich oder grob fahrlässige Vertragsverletzung des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.

9.8 Nimmt der Erwerber die Firma ITW Informationstechnik Wittke hinsichtlich Gewährleistung in Anspruch, so wird diese während einer 6-monatigen Gewährleistungsfrist den fehlerhaften Programmträger ersetzen. Die Frist beginnt mit der Übergabe des Programmpaketes an den Erwerber. Der Erwerber hat den fehlerhafte Programmträger unfrei, aber auf seine Gefahr an die Firma ITW Informationstechnik Wittke zu versenden.

9.9 Wird ein Fehler im Sinne der Ziffer 6 nicht in angemessener Zeit durch Ersatzlieferung beseitigt, wird die Firma ITW Informationstechnik Wittke nach Wahl des Erwerbers
- das fehlerhafte Programmpaket zurücknehmen und dem Erwerber den Erwerbspreis erstatten
- oder ihm eine Minderung des Erwerbspreises einräumen.

9.10 Für die Fehlerfreiheit der Programme kann aus den in Ziffer 1 genannten Gründen keine Gewährleistung übernommen werden. Insbesondere übernimmt die Firma ITW Informationstechnik Wittke keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Erwerbers genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse trägt der Erwerber.

9.11 Ist das Programm nicht brauchbar im Sinne von Ziffer 1 und gelingt es der Firma ITW Informationstechnik Wittke innerhalb angemessener Zeit nicht, diesen Zustand herzustellen, kann der Erwerber das Programmpaket an die Firma ITW Informationstechnik Wittke gegen Erstattung des Erwerbspreises zurückgeben.

9.12 Die Firma ITW Informationstechnik Wittke haftet nicht für Schäden, die aus fehlerhaften Inhalten von Software resultieren.

9.13 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

9.14 Eine über den Umfang der Ziffer 10-13 hinausgehende Gewährleistung übernimmt die Firma ITW Informationstechnik Wittke nicht.

9.15 Die Firma ITW Informationstechnik Wittke haftet grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, soweit diese anwendbar sind.

9.16 Die Haftung wird jedoch mit Ausnahme von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wie folgt beschränkt: - bei schuldhaft verursachten Schäden: auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit seiner Organe sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen; - soweit aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird: auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; - im übrigen auf unmittelbare Schäden; die Ersatzpflicht für indirekte, mittelbare oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

9.17 Gesetzliche oder vertragliche Schadensersatzansprüche verjähren in 24 Monaten.

10 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Zahlung des Rechnungsbetrages bleiben alle Produkte Eigentum der Firma ITW Informationstechnik Wittke . Es gilt erweiterter Eigentumsvorbehalt.

11 Preise und Zahlungsbedingungen

11.1 Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar gegen Vorauskasse.

11.2 Die Preise sind aufgeführt. Mit Herausgabe eines neuen Preises verliert der bisherige seine Gültigkeit. Wird vor Auslieferung bereits bestellter Produkte ein neuer Preis herausgegeben, werden Preissenkungen an den Kunden weitergegeben. Preiserhöhungen werden nur dann dem Kunden angelastet, wenn zwischen Bestellung und Auslieferung mehr als vier Monate liegen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, zur Rücksendung der nicht entsiegelten Verpackung innerhalb von zwei Wochen nach Anlieferung vom Vertrag zurücktreten.

12 Speicherung und Bearbeitung der Programme

Erlaubt ist eine inaktive Sicherungskopie. Der Kunde darf keinen Teil der Software oder schriftlicher Unterlagen oder daraus hergestellter Kopien ohne eine schriftliche Genehmigung von Firma ITW Informationstechnik Wittke vervielfältigen, verbreiten, vortragen, vorführen, senden, aufzeichnen, bearbeiten, übersetzen, umgestalten oder anders verwenden. Der Kunde darf insbesondere einen angebrachten Kopierschutz weder entfernen noch umgehen. Er darf das Anzeigen der Copyright-Vermerke nicht unterbinden oder umgehen.

13 Rücktritt

Für den Rücktritt vom Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.

14 Nebenabreden, Teilwirksamkeit.

Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abrede, auf Schriftlichkeit zu verzichten. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam.

15 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Unternehmens. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ebenfalls der Sitz unserer Gesellschaft. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Beide Partner vereinbaren, vor Begehung des Rechtsweges Anwälte ihres Vertrauens mit dem Versuch einer gütlichen Einigung zu beauftragen. Sollten Passagen dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so werden sie durch Passagen ersetzt, die gültig und durchführbar sind und der wirtschaftlichen Intension dieses Vertrages am nächsten kommen.

16 Kontakt

ITW Informationstechnik Wittke
Dipl.-Ing. (BA) Rüdiger Wittke
Billensbacheräckerstr. 21
D-75433 Maulbronn
Tel: 07043–95197-115
Fax:07043–95197-120

17 Geltung

Sofern nicht ausdrücklich von uns etwas anderes schriftlich bestätigt ist, gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Stand 12/2006

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